Personaleinsatz nach der Personalverordnung
Wer als Fachkraft oder Ergänzungskraft eingesetzt werden darf, regelt die Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz. Im Ausnahmefall kann der Träger den Einsatz einer Person beantragen, deren Abschluss nicht in der Positivliste steht; dazu gehören die Begründung des Trägers und das Einvernehmen des örtlichen Jugendamts. Fragen dazu beantwortet die Fachberatung Personal.
Merkblätter und Formulare
- Antrag auf Ausnahme zur Belegung (Platzzahlüberschreitung, vorzeitige Aufnahme) — Formular des Landesjugendamts für eine Belegung über die Betriebserlaubnis hinaus oder eine vorzeitige Aufnahme — geht über das örtliche Jugendamt an das Landesjugendamt.
- Personalmeldung (Einstellung, Versetzung, Funktionswechsel) — Was eine Personalmeldung an das Landesjugendamt enthält. Gilt als genehmigt, wenn binnen sechs Wochen keine Bedenken erhoben werden.
- Meldung eines besonderen Vorkommnisses (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) — Formular des Landesjugendamts für Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können: Sachverhalt, Beteiligte, Maßnahmen, Information der Eltern.