Landesjugendamt — Fachberatung Kindertagesbetreuung
Ulmenthal

Personaleinsatz nach der Personalverordnung

Wer als Fachkraft oder Ergänzungskraft eingesetzt werden darf, regelt die Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz. Im Ausnahmefall kann der Träger den Einsatz einer Person beantragen, deren Abschluss nicht in der Positivliste steht; dazu gehören die Begründung des Trägers und das Einvernehmen des örtlichen Jugendamts. Fragen dazu beantwortet die Fachberatung Personal.

Merkblätter und Formulare