Landesjugendamt — Fachberatung Kindertagesbetreuung
Ulmenthal

Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen

Wer eine Kindertageseinrichtung betreibt, braucht eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamts (§ 45 SGB VIII). Sie nennt Zahl und Form der Gruppen, die Platzzahl und die Auflagen. Änderungen der Gruppenstruktur, der Platzzahl oder der Räume bedürfen einer Änderung der Erlaubnis. Der Antrag läuft über KiBiz.web, das örtliche Jugendamt gibt eine Stellungnahme ab.

Merkblätter und Formulare