Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
Wer eine Kindertageseinrichtung betreibt, braucht eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamts (§ 45 SGB VIII). Sie nennt Zahl und Form der Gruppen, die Platzzahl und die Auflagen. Änderungen der Gruppenstruktur, der Platzzahl oder der Räume bedürfen einer Änderung der Erlaubnis. Der Antrag läuft über KiBiz.web, das örtliche Jugendamt gibt eine Stellungnahme ab.
Merkblätter und Formulare
- Antrag auf Ausnahme zur Belegung (Platzzahlüberschreitung, vorzeitige Aufnahme) — Formular des Landesjugendamts für eine Belegung über die Betriebserlaubnis hinaus oder eine vorzeitige Aufnahme — geht über das örtliche Jugendamt an das Landesjugendamt.
- Personalmeldung (Einstellung, Versetzung, Funktionswechsel) — Was eine Personalmeldung an das Landesjugendamt enthält. Gilt als genehmigt, wenn binnen sechs Wochen keine Bedenken erhoben werden.
- Meldung eines besonderen Vorkommnisses (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) — Formular des Landesjugendamts für Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können: Sachverhalt, Beteiligte, Maßnahmen, Information der Eltern.