Landesjugendamt — Fachberatung Kindertagesbetreuung
Erreichbarkeit
- Montag bis Donnerstag: 8:30-15:30 Uhr
- Freitag: 8:30-12:30 Uhr
Ansprechpersonen
- Frau Sandra Kowalski, Fachberatung Personal (Personalverordnung) — kowalski@lja.ulmenthal.de
- Herr Martin Eckhardt, Fachberatung Betriebserlaubnis und Meldewesen — eckhardt@lja.ulmenthal.de
Seiten
- Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
- Meldepflichten nach § 47 SGB VIII
- Personaleinsatz nach der Personalverordnung
- Formulare
Merkblätter und Formulare
- Antrag auf Ausnahme zur Belegung (Platzzahlüberschreitung, vorzeitige Aufnahme) — Formular des Landesjugendamts für eine Belegung über die Betriebserlaubnis hinaus oder eine vorzeitige Aufnahme — geht über das örtliche Jugendamt an das Landesjugendamt.
- Personalmeldung (Einstellung, Versetzung, Funktionswechsel) — Was eine Personalmeldung an das Landesjugendamt enthält. Gilt als genehmigt, wenn binnen sechs Wochen keine Bedenken erhoben werden.
- Meldung eines besonderen Vorkommnisses (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) — Formular des Landesjugendamts für Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können: Sachverhalt, Beteiligte, Maßnahmen, Information der Eltern.