Landesjugendamt — Fachberatung Kindertagesbetreuung
Ulmenthal

Meldepflichten nach § 47 SGB VIII

Träger melden dem Landesjugendamt unverzüglich Änderungen der Einrichtung, jeden Personal- und Funktionswechsel, wesentliche Änderungen der Konzeption sowie Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können. Meldungen erfolgen über KiBiz.web; die Hinweise zu den wesentlichen Pflichten der Träger stehen unten auf dieser Seite.

Merkblätter und Formulare