Meldepflichten nach § 47 SGB VIII
Träger melden dem Landesjugendamt unverzüglich Änderungen der Einrichtung, jeden Personal- und Funktionswechsel, wesentliche Änderungen der Konzeption sowie Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können. Meldungen erfolgen über KiBiz.web; die Hinweise zu den wesentlichen Pflichten der Träger stehen unten auf dieser Seite.
Merkblätter und Formulare
- Antrag auf Ausnahme zur Belegung (Platzzahlüberschreitung, vorzeitige Aufnahme) — Formular des Landesjugendamts für eine Belegung über die Betriebserlaubnis hinaus oder eine vorzeitige Aufnahme — geht über das örtliche Jugendamt an das Landesjugendamt.
- Personalmeldung (Einstellung, Versetzung, Funktionswechsel) — Was eine Personalmeldung an das Landesjugendamt enthält. Gilt als genehmigt, wenn binnen sechs Wochen keine Bedenken erhoben werden.
- Meldung eines besonderen Vorkommnisses (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) — Formular des Landesjugendamts für Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können: Sachverhalt, Beteiligte, Maßnahmen, Information der Eltern.